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Das Schweizer 3-Säulen-Vorsorgesystem

Das Schweizer 3-Säulen-Vorsorgesystem

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Das Schweizer 3-Säulen-System einfach erklärt:

Das Schweizer Vorsorgesystem (Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenversicherung) basiert auf dem sogenannten 3-Säulen-Prinzip gemäss nachfolgender Grafik.

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  1. Säule – Sicherung des Existenzminimums in der Rente

Die erste Säule verfolgt das Ziel der Existenzsicherung der gesamten Bevölkerung in folgenden Bereichen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
  • Erwerbsersatzordnung (EO) bei Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst, Mutterschaft

Die erste Säule finanziert sich mit Ausnahme der Ergänzungsleistungen nach dem Umlageverfahren. Die eingenommenen Beiträge werden direkt zur Finanzierung der Renten verwendet. Die Beiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.

  1. Säule – Berufliche Vorsorge

Die zweite Säule wird als berufliche Vorsorge bezeichnet, da hier weitgehend die berufstätigen Personen versichert sind. Sie besteht aus der berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie der Unfallversicherung (UVG). Beim BVG sind Arbeitnehmende obligatorisch bei einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von mehr als CHF 21’330 (Stand 2020) versichert, wobei nach Vollendung des 17. Altersjahres die Risiken Invalitität und Tod bei Krankheit versichert sind und nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich die Alterslvorsoge dazukommt. Bei der Unfallversicherung sind die kurzfristige Erwerbsunfähigkeit, Invalidität und Tod bei Unfall versichert. Ziel der zweiten Säule ist die Sicherung der gewohnten Lebenshaltung. Die kurzfristige Erwerbsunfähigkeit (720 Tage) durch Krankheit ist gesetzlich nicht geregelt. Die meisten Arbeitgeber haben jedoch freiwillig eine Kranktaggeldversicherung abgeschlossen.

  1. Säule – Private Vorsorge

Die dritte Säule beinhaltet die Selbstvorsorge. Das Ziel der zweiten Säule, Sicherung der gewohnten Lebenshaltung, wird in vielen Fällen nicht erreicht. Mit der dritten Säule können Vorsorgelücken aus der ersten und zweiten Säule reduziert oder bestenfalls geschlossen werden. Die dritte Säule ist freiwillig.

Die Dritte Säule wird in die zwei nachfolgenden Bereiche unterschieden:

Säule 3a: Gebundene Vorsorge:

Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist die durch den Bund geförderte Altersvorsorge, indem die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können. Aktuell liegt der jährlich maximal einbezahlbare Betrag für Angestellte mit Anschluss an eine 2. Säule bei CHF 6’883 und für Selbstständige bei CHF 34’416 (stand Januar, 2021). Ordentlich bezogen können Säule 3a-Vermögen frühestens ab Alter 60 (Männer) respektive 59 (Frauen). Ein frühzeitiger Bezug ist möglich bei:

  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum oder Rückzahlung von bestehenden Hypotheken
  • Auswanderung
  • Bezug einer Invalidenrente und das Invaliditätsrisiko ist nicht mit einer Zusatzversicherung abgesichert
  • Einkauf in die Pensionskasse
  • Tod des Vorsorgenehmers

Comparis bietet auf nachfolgendem Link einen Säule 3a Steuerrechner an um die entsprechende Steuerersparnis zu berechnen.

 (https://www.comparis.ch/saeule-3a/steuer-rechner).

Säule 3b: Freie Vorsorge:

Unter die Säule 3b fallen sämtliche Vorsorgearten die freiwillig sind und nicht steuerlich begünstigt werden (z.B. Bankkonten und Wertschriftendepots). Um eine Vorstellung über eine mögliche, zukünftige Vorsorgelücke zu erhalten bietet Comparis einen Vorsorgerechner auf folgendem Link an (https://www.comparis.ch/vorsorge/vorsorgerechner).

 

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